Rathauswegweiser: Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zur/zum staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 1 - Innere Verwaltung

Kontaktpersonen

Frau Kerstin Clemens
Telefon: 02262 99-246
E-Mail: [email protected]
Frau Julia Gilgenbach
Telefon: 02262 99-245
E-Mail: [email protected]
Frau Silvia Mette
Telefon: 02262 99-524
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Erzieherinnen/Erzieher sind sozialpädagogische Fachkräfte, die in Kindertageseinrichtungen, Heimen, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in Ganztagsschulen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen.

Die praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre, in denen fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungszeiten miteinander verzahnt werden. Das Berufspraktikum zum Erwerb der staatlichen Anerkennung ist in die drei Jahre integriert. Die Ausbildung beginnt zum 01.08. eines jeden Jahres.

Die Studierenden erwerben in der dualen Ausbildung eine vertiefte Allgemeinbildung sowie fundiertes fachliches Wissen und Können. Durch den Wechsel von Theorie und Praxis entwickeln Sie ihre berufliche Handlungskompetenz.

Die theoretischen Ausbildungsabschnitte werden an einem Berufskolleg ihrer Wahl vermittelt. Die Anmeldung an der Schule nehmen sie selbst vor.

Aufnahmevoraussetzungen an der Fachschule sind:

Der Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife
und
Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsgangs von zweijähriger Dauer, z. B. Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in, Heilerziehungshelfer/in
oder
Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachoberschule für Gesundheit und Soziales, die in zwei Jahren neben beruflichen Kenntnissen die Fachhochschulreife vermitteln
oder
Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren
oder
Nachweis einer nicht einschlägigen Berufsausbildung oder Allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeitbeschäftigung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Werden einschlägige berufliche Tätigkeiten als Teilzeitbeschäftigung nachgewiesen, verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes
und
ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis
und
Nachweis eines Ausbildungsvertrages über drei Jahre

Die praxisbezogene Unterweisung wird bei der Stadt Wiehl in einer der folgenden Kindertagesstätten absolviert:
- Bewegungskindertagesstätte Marienhagen
- Kindertagesstätte Wiehl „Am Sonnenhang“
- Kindertagesstätte Wülfringhausen „FarbenFroh“
- Kindertagesstätte Weiershagen

Vor Einstellung muss an einem Auswahlverfahren inkl. Einstellungstest und einem Vorstellungsgespräch teilgenommen werden. Zudem muss die gesundheitliche Eignung gegeben sein und ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.

Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung ergibt sich aus den Entgelttabellen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD – besonderer Teil Pflege).

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt aktuell 39 Stunden.
Vermögenswirksame Leistungen i. H. v. 13,29 € monatlich werden bei Vorlage eines VL-Vertrages gewährt.
Eine Sonderzuwendung wird zusätzlich im November eines jeden Jahres gezahlt.
Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung steht den Auszubildenden eine Abschlussprämie von 400,00 € zu.

Datum der letzten Änderung: 19.09.2023, 14:58 Uhr