Unter Baugrundstücke werden i.d.R. solche Grundstücke verstanden, die, wenn es das Planungsrecht zulässt, bebaut werden können. Ein Grundstück, auf dem sich eine bauliche Anlage befindet, das aber im Außenbereich liegt, ist i.d.R. ein BEBAUTES Grundstück, aber kein BAUGRUNDSTÜCK. ...
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