21. September 2018 [Nachrichten]
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, langsam naht wieder die Zeit der Martinsfeuer. Der Fachbereich 8 - das Ordnungsamt der Stadt Wiehl - weist daher darauf hin, dass das Verbrennen von Abfällen privater Haushalte aus Gründen des Umweltschutzes grundsätzlich verboten ist (§ 7 LImschG NRW).
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