Auf dieser Seite finden Sie Bekanntmachungen der Stadt Wiehl.
Siehe auch:
31. Januar 2017
Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage, an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen und aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk. mehr...
21. Januar 2017
Bekanntmachung der Stadt Wiehl über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) und auf Beantragung eines Eintragungsscheines anlässlich der amtlichen Listenauslegung für das von der Landesregierung zugelassene Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“ vom 2. Februar 2017 bis 7. Juni 2017. mehr...
21. Januar 2017
In der Zeit vom 2. Februar 2017 bis 7. Juni 2017 werden die Eintragungslisten des Volksbegehrens „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“ im Rathaus ausgelegt. mehr...
16. November 2016
Die Stadt Wiehl als Meldebehörde ist gem. § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die aktuelle Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden. mehr...
29. August 2016
Einladung zur Information der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer des geplanten Flurbereinigungsverfahrens Bernberg. mehr...
19. August 2016
Am Dienstag, den 30. August 2016 findet ab 17:00 Uhr im Ratssaal der Stadt Wiehl, Bahnhofstraße 1, die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. mehr...
22. Januar 2016
Öffentliche Bekanntmachung der Meldebehörde der Stadt Wiehl: Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft.
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22. Januar 2016
Öffentliche Bekanntmachung der Meldebehörde der Stadt Wiehl: Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage, an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen und aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk. mehr...
16. Oktober 2015
Die Stadt Wiehl als Meldebehörde ist gem. § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die aktuelle Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden. mehr...