Die Grundsteuer wird von der Stadt Wiehl aufgrund des Grundsteuergesetzes erhoben. Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke).
• Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz
• Grundsteuer B für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke
Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser wird vom Finanzamt Gummersbach, Bewertungsstelle, festgesetzt.
Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse
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Info zur Grundsteuerreform
Bei Fragen zur anstehenden Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte nicht an die Stadtverwaltung. Der zuständige Ansprechpartner ist Ihr Finanzamt. Weitere Informationen dazu finden Sie
in dieser Meldung. Eine Datei mit grundlegenden Infos können Sie sich
hier herunterladen.
• Der Hebesatz der Grundsteuer A beträgt zurzeit 260 Prozent.
• Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt zurzeit 508 Prozent.