Zuständige Organisationseinheit
Fachbereich 4 - Jugend & Soziales
Kontaktpersonen
Frau Claudia v. Wachtendonck
Telefon: 02262 99-405
E-Mail: [email protected]
Frau Sabine Schrader
Telefon: 02262 99-420
E-Mail: [email protected]
Kurzinformation:
Tagespflege können Eltern oder Elternteile beantragen, wenn sie die Betreuung des Kindes oder der Kinder aufgrund von Erwerbstätigkeit,
Ausbildung oder anderer besonderer Gründe nicht selbständig wahrnehmen können.
Vom 1.-3. Lebensjahr eines Kindes besteht ein gesetzlicher Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Einzelheiten können den gültigen Richtlinien entnommen werden.
Benötigte Unterlagen:
Es wird vor dem geplanten Betreuungsbeginn das Antragsformular auf laufende Geldleistung gem. § 23 SGB VIII benötigt, sowie die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen nebst SEPA-Lastschriftmandat. Sie finden die Formulare zum Elternbeitrag unter dem Stichwort
Elternbeiträge Kindertagespflege. Weiteres ist im Einzelfall im Rahmen der Antragstellung zu entscheiden.
Formulare:
Links zu diesem Thema:
Datum der letzten Änderung: 27.04.2020, 15:44 Uhr