Ausschnitt aus einer Karte des Arnoldus Mercator von 1575.
© Bergischer Geschichtsverein,
Oberbergische Abteilung.
Kopie von Hans Weirich.
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Mächtige Konkurrenten hatten die Grafen von Sayn bzw. Sayn-Wittgenstein, von denen die so genannte Herrschaft Homburg über die Kirchspiele Wiehl, Nümbrecht, Waldbröl und Morsbach beansprucht wurde, in den Grafen, seit
1380 Herzögen von Berg, die zum Höhepunkt ihrer Machtentfaltung im 16. Jahrhundert einem Territorienverbund von beachtlicher Größe vorstanden. Ein Ausdruck der unklaren Herrschaftsverhältnisse war, dass noch im 16. Jh. viele Homburger grund- und personenrechtlich an den bergischen Herzog gebunden waren.
Eine Interpretation der umstrittenen Grenzverläufe aus bergischer Sicht stellt die
Mercatorkarte von 1575 dar. Die Periode häufiger Scharmützel, vergeblicher Einigungsversuche und ergebnisloser Prozesse vor dem obersten Gericht im Alten Reich, dem Reichskammergericht, fand erst
1604 im Siegburger Vergleich ein Ende. Um den Preis einer Abtretung von zwei Kirchspielen an Berg war der Bestand des Zwergstaates Homburg, der nun im wesentlichen das Gebiet des heutigen Wiehl und Nümbrecht umfasste, gesichert. Die Mehrzahl der Wiehler hätte damals wohl für den bergischen Herzog votiert, denn Jagdrechte waren nicht das einzige Privileg von dessen Eigenleuten - aber die Stimme der Untertanen spielte bei diesem Vergleich keine Rolle. Zur machtpolitischen Zerrissenheit hinzu kam die konfessionelle Spaltung. Während der bergische Herzog und seine Untertanen katholisch blieben, wurde in Homburg
1563 zunächst eine lutherische und schließlich
1605 eine reformierte Kirchenordnung eingeführt.
Wie viele andere deutsche Fürsten fühlten sich durch das Versailler Vorbild des französischen Sonnenkönigs auch die Homburger Grafen zu einem ehrgeizigen Ausbau ihres Schlosses angespornt, der allerdings die Finanzkraft des Landes bei weitem überstieg. Im Jahre
1699 entlud sich die Bedrückung in einem von dem Richter und ehedem gräflichen Rat aus Wiehl, Henrich Büttinghausen, angeführten Bauernaufstand, der militärisch niedergeschlagen wurde.