Zum Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen müssen laut Gesetz alle ehren- und nebenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit, die Kinder betreuen, beaufsichtigen, erziehen oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein
erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Im Rahmen der ...
https://service.wiehl.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12037/show/