7. Juni 2004 [Nachrichten]
Mit der Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) sind erforderliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken im Meldewesen geschaffen worden. Demnach galt es in einer zweijährigen Übergangsfrist unnötige Meldepflichten abzuschaffen und edv-technische Fortschritte umzusetzten, damit sich diese Änderungen bei den Bürgerinnen und Bürgern als unmittelbar spürbare Erleichterung auswirken.
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