Die Vergnügungssteuer wird von der Stadt Wiehl aufgrund der zurzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wiehl erhoben. Erfasst werden unter anderem Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte sowie Tanzveranstaltungen gewerblicher Art. • Je Geldspielgerät in Gaststätten 13 Prozent vom Einspielergebnis • ...
https://service.wiehl.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/17536/show/
... 015 5. Nachtrag vom 12.12.2017 FB 2 2.350 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Wiehl vom 07.12.2016 FB 2 2.400 Satzung über die Festsetzung ... https://www.wiehl.de/buerger/rathaus/ortsrecht/