... ebührenpflicht zu sehen ist. Niemand zahlt für einen konkreten Straßenabschnitt, sondern jeweils für die allgemeine Aufgabe der
Winterwartung. Der Bürger hat in jedem Fall einen Nutzen, auch wenn unmittelbar vor seinem eigenen Grundstück kein Winterdienst ...
https://www.wiehl.de/buerger/wohnen/winterdienst/