Anmeldung zur Eheschließung (ehemals Aufgebot) von deutschen Staatsangehörigen
Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten ist eine vorherige Terminabsprache für die Anmeldung zur Eheschließung unbedingt zu empfehlen.
Hierfür stehen Ihnen unsere Standesbeamten als Ansprechpartner zur Verfügung:
02262 99-243 Frau Yvonne Hoffmann
02262 99-243 Frau Anne-Marie Bayer
02262 99-243 Frau Andrea Collin-Johann
Deutsche Paare, von denen mindestens einer seinen Wohnsitz in Wiehl hat, können die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt Wiehl anmelden.
Außer dem Personalausweis sind folgende Unterlagen beizubringen:
Bei Ledigen ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch vorzulegen, bei Geburt desjenigen im Ausland muss die Original-Geburtsurkunde mit Übersetzung (eventuell nach ISO-Norm) beigebracht werden.
Diese Abschriften bekommen Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Um diese Urkunden beizubringen, finden Sie hier eine Liste der Standesämter des Oberbergischen Kreises mit Telefonnummern und Öffnungzeiten in alphabetischer Reihenfolge:
vorab das
Standesamt Wiehl
02262/99243 Frau Yvonne Hoffmann
02262/99248 Frau Anne-Marie Bayer
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 h
Donnerstag 14 bis 18.30 h
Standesamt
Bergneustadt 02261-404107
Montag bis Freitag 8.00 h bis 12.00 h
Montag 14 bis 17.00 h
Mittwoch 14 bis 16.00 h
Standesamt
Engelskirchen 02263-83147
Montag - Freitag 8.00 h bis 12.30 h
Donnerstag 14 bis 17 h
Standesamt
Gummersbach 02261/871101
Montag - Freitag 8.00 h bis 12.00 h
Donnerstag 14 h bis 17 h
Standesamt
Hückeswagen 02192-88200
Montag - Freitag 8.00 h bis 12.00 h
Donnerstag 14 bis 17 h
Standesamt
Lindlar 02266/96116
Montag - Freitag 8.30 h bis 12.00 h
Montag 14 bis 18 h
Standesamt
Morsbach 02294/699340
Montag - Freitag 8.00 h bis 12.00 h
Montag bis Mittwoch 14 bis 16 h
Donnerstag 14 bis 17.30 h
Standesamt
Nümbrecht 02293/302128
Montag - Freitag 8.30 h bis 12.00 h
Montag,Dienstag,
Donnerstag 14 bis 16 h
Standesamt
Radevormwald 02195/606341
Montag - Freitag 9.00 h bis 12.00 h
Donnerstag 15 bis 18 h
Standesamt
Reichshof 02296/801310
Montag – Freitag 8.30h bis 12.00 h
Montag 14 bis 18.30 h#
Standesamt
Waldbröl 02291/85108
Montag bis Freitag 8.30 h bis 12.00 h
Montag bis Mittwoch 14 bis 15.30 h
Donnerstag 14 bis 17 h
Standesamt
Wipperfürth 02267/64230
Montag bis Freitag 8.00 h bis 12.30 h
Mittwoch 14 bis 17 h
Zusätzlich ist für denjenigen, der nicht in Wiehl gemeldet ist, eine erweiterte Meldebescheinigung seines Einwohnermeldeamtes vorzulegen.
War ein(e) Partner/in bereits in Deutschland verheiratet, ist zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vorzulegen. Im Ausland geschlossene Ehen und deren Auflösung müssen alle nachgewiesen werden, Übersetzungen sind in Deutschland zu fertigen.
Grundsätzlich reicht es aus, wenn einer der Verlobten die Anmeldung zur Eheschließung vornimmt und dabei den Vordruck „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung“ ausgefüllt und unterschrieben von der/dem nicht mit erscheinenden Partnerin/Partner sowie die zuvor genannten Unterlagen für die andere Person und deren/dessen Personalausweis mitbringt.
Diese Vollmacht finden Sie unter dem Bereich Standesamt unter „
Vordrucke“ zum downloaden.
Anmeldung zur Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
Bei der Vielzahl der zu beachtenden ausländischen Rechtsvorschriften ist eine vorherige persönliche Beratung vor der Anmeldung erforderlich. Bitte machen Sie in diesem Fall einen Termin mit dem Standesamt aus.
Sofern im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung zusätzlich ausländerrechtliche Fragen zu klären sind, ist die vorherige Vereinbarung eines Besprechungstermins unter der Telefonnummer 02262-99243 (Frau Bollmann) erforderlich.
Eheschließung in anderen Städten in Deutschland
Grundsätzlich können Sie in der gesamten Bundesrepublik heiraten. Es ist nur erforderlich, dass Sie die Anmeldung zur Eheschließung bei dem Standesamt vornehmen, in dem einer der Ehepartner seinen Wohnsitz hat. Dieses Standesamt kann dann das von Ihnen gewünschte Standesamt „ermächtigen“, die Ehe dort zu schließen. Es ist empfehlenswert, sich mit dem Eheschließungsstandesamt zwecks Terminabsprache im Vorfeld in Verbindung zu setzen.
Eheschließung von Deutschen im Ausland
Möchten Sie als Deutscher im Ausland heiraten, ist es oft nach dem Ortsrecht des Eheschließungslandes vorgeschrieben, ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen. Dies bekommen Sie beim Standesamt nach Vorlage der oben genannten Unterlagen. Welche weiteren Unterlagen Sie bei einer Eheschließung im Ausland vorlegen müssen, können Sie am besten bei der konsularischen Vertretung oder Botschaft des Landes erfragen, in dem Sie heiraten möchten.