Eine Geburt wird bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Stadtgebiet es geboren wird, d.h. beim Standesamt Wiehl werden nur Hausgeburten beurkundet. Sollte das Kind im Krankenhaus Gummersbach, Waldbröl oder Bergisch Gladbach geboren werden, ist die Geburtsbeurkundung bei diesen Standesämtern vorzunehmen.
Zur Geburtsbeurkundung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Grundsätzlich ist die
Bescheinigung über die Geburt von einem Arzt oder einer Hebamme,
Personalausweis oder Reisepass bei ausländischer Staatsangehörigkeit
sowie
Bei verheirateten Eltern:
Geburtsurkunden der Eltern und Eheurkunde;
Bei nicht verheirateten Eltern:
Geburtsurkunde der Mutter
Ist ein Elternteil nicht mehr verheiratet, ist die Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vorzulegen.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, besteht die Möglichkeit der
Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt oder beim zuständigen Jugendamt. Dies ist auch vor der Entbindung oder nach der Geburtsbeurkundung möglich. Bei Anerkennung vor Geburt oder bei Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an im Geburtenbuch.
Für die Vaterschaftsanerkennung sind notwendig:
- beide Eltern persönlich
- Geburtsurkunden beider Eltern
- Beide Personalausweise.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei nicht verheirateten Eltern für ihr Kind eine
Sorgerechtserklärung beim Jugendamt vorzunehmen.