Sterbefälle

Ein Sterbefall ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk der Tote verstorben ist. Zur Beurkundung des Sterbefalles sind folgende Unterlagen des Verstorbenen vorzulegen: Nach Beurkundung des Sterbefalles werden für Rentenangelegenheiten, die Beisetzung und die Sozialversicherung gebührenfreie Sterbeurkunden ausgestellt. Weitere Urkunden sind gebührenpflichtig.

Hinweis für Bestatter:
Sofern Sie vorab Urkunden und Unterlagen dem Standesamt senden wollen, nehmen Sie bitte folgende zentrale E-Mail-Adresse: [email protected]