Anmeldung zur Eheschließung (ehemals Aufgebot) von deutschen Staatsangehörigen Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten ist eine vorherige Terminabsprache für die Anmeldung zur Eheschließung unbedingt zu empfehlen. Hierfür stehen Ihnen ... https://www.wiehl.de/buerger/soziales/standesamt/eheschliessung/
Namensführung in der Ehe nach dt. Recht Bestimmung eines Ehenamens Der einmal erklärte Ehename ist unwiderruflich und kann nur mit Auflösung der Ehe zurückgenommen werden. Zum Ehenamen kann man den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschl ... https://www.wiehl.de/buerger/soziales/standesamt/namensangelegenheiten/
21. November 2007 [Nachrichten] Aus gegebenem Anlass möchte das Standesamt Wiehl auf die Möglichkeiten der Namensänderungen des § 94 Bundesvertriebenengesetzes (kurz: BVFG) hinweisen. mehr...