21. März 2020 [Nachrichten]
Wer als Schlüsselperson in kritischer Infrastruktur tätig ist, hat einen Anspruch auf Betreuung von Kindern – unabhängig von der familiären Situation. Mit dieser ab Montag geltenden Neuregelung reicht es, wenn auch nur ein Elternteil eine Unabkömmlichkeits-Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegt. Dies gilt für die Betreuung in Kita, Kindertagespflege, Schule und Offener Ganztagsschule gleichermaßen.
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