16. November 2016 [Nachrichten]
Die Stadt Wiehl als Meldebehörde ist gem. § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die aktuelle Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden.
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