Fragen zu Vermessungsangelegenheiten (Einmessung von Grundstücken und Gebäuden, Teilungsvermessungen) können zwar im Fachbereich 6 der
Stadtverwaltung Wiehl (Rathaus-Altbau) beantwortet werden, jedoch ist die Stadt selbst hierfür nicht zuständig. Das Kataster gehört zu den Aufgaben des Oberbergischen Kreises, hier ...
https://service.wiehl.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/17640/show/