Mitgliedschaft: Beitrag 5,50 € pro Monat, zahlbar viertel- oder halbjährlich, jährlich im Voraus per Bankeinzug. Kündigung siehe Satzung.
Für das Jahr 2024 bieten wir wieder regelmäßig stattfindende Treffen an.
Diese Treffen ohne Anmeldung für Mitglieder oder Interessierte finden alle 2 Wochen immer freitags zwischen 15 und 17 Uhr in den Räumen der OASe in der Homburger Str. 7, 51674 Wiehl statt (erstmals am 02.02.2024). Aktuelle Termine entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender.
Weiter bieten wir einmal im Monat donnerstags von 19.00 Uhr bis ca. 22 Uhr einen offenen Stammtisch im Restaurant "Kufenstube" (an der Eishalle) an. Dieser Termin hat erstmals am 11.04.2024 stattgefunden.
Auch dieser Termin ist offen für alle Mitglieder oder Interessierte an unserem Verein. Kommen Sie einfach vorbei, wir freuen uns!
Die Haltestelle von Bus und "Monti" sind direkt vor der Türe der OASe und es stehen ausreichend PKW-Stellplätze, auch behindertengerecht, im Umfeld zur Verfügung.
Weiterhin möchten wir das aktuelle Mitgliederverzeichnis aktualisieren und später einen Newsletter mit geplanten Veranstaltungen einrichten. Hierzu bitten wir alle interessierten Mitglieder, ihre E-Mail-Adressen und/oder Handynummern anzugeben bzw. zu aktualisieren. Herzlichen Dank!
Zusätzlich können sich sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder in Rentenangelegenheiten kostenlos beraten lassen. Die Absprache eines Termins ist zurzeit zwingend erforderlich unter 02262-7616360 (Frau Dürr).
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Homepage, ebenso alle anderen Informationen sowie nützliche Tipps und Hinweise bezüglich des VdK.
Unser Leistungsangebot/Wir werden für unsere Mitglieder in folgenden Bereichen tätig:
- Schwerbehindertenrecht (wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung Ihres Antrags auf Feststellung des Grades der Behinderung),
- Recht der gesetzlichen Rentenversicherung,
- gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung,
- Recht der gesetzlichen Unfallversicherung,
- Arbeitslosengeld II (SGB II)
- Grundsicherung/Sozialhilfe (SGB XII),
- Arbeitslosenrecht (SGB III),
- soziales Entschädigungsrecht.
Bitte beachten Sie: Zur Beantragung von Grundsicherungsleistungen, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulungen und Pflegestufen ist die persönliche Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Behörden bzw. den Kranken- und Pflegekassen erforderlich.
Die Antragstellung erfolgt n i c h t durch den VdK!
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen einen Einblick in die Tätigkeitsbereiche des VdK gegeben zu haben und freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen.
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